Capitol Nordhorn

Infos rund um den Besuch
und Hausordnung

Das CAPITOL verfügt über keine eigenen Parkplätze! Generell empfiehlt sich für Nordhorner die Anreise mit dem Fahrrad. Diese können in der Neuenhauser Straße oder am Schweinemarkt geparkt werden. Für die Anreise per Auto befinden sich in der näheren Umgebung öffentliche (auch kostenfreie) Parkplätze:

  • Parkplatz Ringcenter/Einfahrt Neuenhauser Str. (ca. 200m, ab 18:00 Uhr kostenlos)
  • Parkplatz Ringcenter/Einfahrt Stadtring (ca. 250m, ab 18:00 Uhr kostenlos)
  • Parkplatz Schweinemarkt (ca. 100m, ab 18:00 Uhr kostenlos)
  • Parkplatz nvb/Gildkamp (ca. 300m, ab 18:00 Uhr kostenlos)
  • Parkplatz Marktplatz (ca. 250m, ab 18:00 Uhr kostenlos)
  • Parkpalette Vechteinsel (ca. 400m, ab 18:00 Uhr kostenlos)
Anreise mit dem ÖPNV: 
 

Aus der Obergrafschaft kommend:

Wenn sie mit der Bahn in Nordhorn ankommen, können sie ab dem Bahnhof Nordhorn mit der Buslinie 30, 31 oder 700 bis zur Haltestelle Schweinemarkt (direkt am CAPITOL) fahren. Alternativ können Sie auch die Buslinie 32 oder 80 nehmen und am Markplatz aussteigen (ca. 3 min. Fussweg). Sie können auch bequem vom Bahnhof aus in ca. 15 Minuten durch die Innenstadt oder am Stadtpark vorbei zum CAPITOL spazieren.

Aus der Niedergrafschaft kommend:

Die Buslinie 30 nehmen und am Schweinemarkt direkt am CAPITOL aussteigen

Sollten Sie von auswärts anreisen und in Nordhorn übernachten wollen, empfehlen wir ihnen folgende Unterkünfte:

Bei allen Veranstaltungen ist unsere Bar mit einer Auswahl an Getränken und Snacks immer für Sie geöffnet. Bei vielen Veranstaltungen öffnen wir zusätzlich unsere Küche und bieten kleine Köstlichkeiten wie die CAPITOL-Currywurst, Pommes, Wraps, Flammkuchen oder ähnliche Speisen an. Dies variiert saisonal und je nach Abend.

Bei Varieté-Veranstaltungen oder Schauspiel-Dinner finden sie in den Veranstaltungshinweisen gesoderte Hinweise auf das gastronomische Angebot an dem Abend (z.B. Buffet).

Wann bekomme ich den Gutschein?
Wir bearbeiten die Online-Gutscheine bis spätestens Ende des nächsten Werktags (Mo-Fr). Ebenso verlassen Gutscheine mit Postversand am folgenden Werktag das Büro und werden an Sie geschickt.

Wie lange sind die Gutscheine gültig? Die Gutscheine von Reservix sind gültig bis zum 31.12. des dritten Kalenderjahres nach deren Ausstellung. Wurde beispielsweise ein Gutschein im Juni 2022 ausgestellt, ist dieser bis zum 31.12.2025 einlösbar. Gutscheine sind nicht personalisiert und somit frei übertragbar.

Wo löse ich den Gutschein ein?
Geschenkgutscheine können Sie online über unser Ticketportal, auf reservix.de oder telefonisch über unsere Tickethotline einlösen. Eine Einlösung von Geschenkgutscheinen bei einer Vorverkaufsstelle oder direkt beim Veranstalter ist aus systemischen Gründen leider nicht möglich.

Wie löse ich den Gutschein online ein?Geben Sie im ersten Schritt des Bestellvorganges (“Warenkorb”) den 13- bzw. 14-stelligen Gutscheincode in das Feld “Gutscheincode einlösen” ein. Klicken Sie anschließend auf den Button “Einlösen”. Der Gutscheinbetrag wird von der Gesamtsumme im Warenkorb abgezogen. Es können auch mehrere Gutscheine bei einer Ticketbestellung eingelöst werden. Hierfür wiederholen Sie bitte den geschilderten Vorgang. Sie können die Eingabe eines Gutscheins rückgängig machen, indem Sie unter der betreffenden Gutschein-Einlösung auf die Option “Löschen” klicken.

Bitte beachten Sie, dass Geschenkgutscheine nicht zum Kauf anderer Gutscheine eingelöst werden können. Nach erfolgreichem Abschluss des Bestellvorganges ist eine nachträgliche Anrechnung von Gutscheinen nicht mehr möglich.

Kann ich den Gutschein auch selbst drucken?
Ja. Wählen Sie bei der Bestellung des Gutscheins die Lieferart Online-Versand und drucken Sie anschließend den Gutschein (pdf) selbst aus. So ist der Gutschein auch als spontane Geschenkidee blitzschnell in Ihren Händen!

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich nicht gestattet ist. Ausnahmen gelten selbstverständlich für Gäste, die aus gesundheitlichen Gründen nach Vorlage eines ärztlichen Attests oder entsprechenden Nachweises darauf angewiesen sind. Ebenso dürfen natürlich Babys und Kleinkinder mit den benötigten Mahlzeiten versorgt werden.

Im CAPITOL  gibt es bei fast allen Veranstaltungen eine bewachte Garderobe, bei der Sie Ihre Jacken oder persönlichen Gegenstände (Rucksäcke, Taschen usw.) abgeben können. Wir bieten Ihnen dies für günstige 1 € an. Im Saal selbst gibt es ebenfalls einige offene Garderoben. Wir weisen Sie darauf hin, dass es nicht gestattet ist, Jacken und Taschen mit in den Saal zu nehmen und über die Stuhllehne zu hängen.

In der Regel bekommen die Gäste eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn Einlass. Es gilt jedoch stets der Hinweis auf die Einlasszeit auf dem Ticket. Bei Varieté Veranstaltungen mit Buffet ist der Einlass deutlich früher. Bitte achten Sie auf die Hinweise auf Ihrer Karte oder in den Veranstaltungsdetails.

Wir bitten um Verständnis, dass das Mitbringen und die Nutzung von Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten sowie Foto- und Filmkameras während der Veranstaltung nicht erlaubt sind. Auch das Aufzeichnen, Übermitteln oder Veröffentlichen von Ton- oder Bildmaterial, Beschreibungen oder Veranstaltungsergebnissen, sei es im Ganzen oder in Teilen, über das Internet oder andere Medien ist nicht gestattet.  Insbesondere jegliche kommerzielle Verwendung von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen ist untersagt. Ist die Löschung der Aufnahmen von der Produktion angeordnet, ist der Besucher verpflichtet, dieser Anordnung nachzukommen.

Die Benutzung von Smartphones, Tablets und Mobilfunktelefonen, insbesondere mit Blitzlicht und (Taschen-) Lampenfunktion ist im Saal untersagt, wenn dies zu Störungen der Veranstaltungen, insbesondere der Künstler, führen kann.

Im gesamten CAPITOL herrscht striktes Rauchverbot. Dies schließt die Benutzung von E-Zigaretten, Vapes o.ä. Verdunstern ein. Außerhalb des Gebäudes in das Rauchen in ausgezeichneten Bereichen gestattet.

Hausordnung

Diese Hausordnung legt die Rechte und Pflichten der Besucher während ihres Aufenthalts im Capitol Nordhorn fest, unabhängig von der Art der Veranstaltung.

Das CAPITOL Nordhorn wird vom CAPITOL Treff 13 e.V. betrieben. Die Geschäftsführung übt das Hausrecht im gesamten Veranstaltungsbereich sowie auf dem umliegenden Gelände aus. Beauftragte Mitarbeiter des Capitols sind berechtigt, Anordnungen zu erteilen, denen unbedingt Folge zu leisten ist.

Die Hausordnung ist Bestandteil des Besuchervertrags zwischen dem jeweiligen Veranstalter und den Gästen. Sollte das Capitol nicht selbst Veranstalter sein, sondern die Räumlichkeiten an Dritte vermieten, ist die Hausordnung auch verbindlicher Bestandteil des Mietvertrags.

1. Zutritt und Aufenthalt

1.1 Geltungsbereich und Hausrecht
Diese Hausordnung gilt für sämtliche Räumlichkeiten und das Außengelände des Capitols Nordhorn. Sie findet Anwendung sowohl an Veranstaltungstagen als auch an Tagen ohne Events und ist für alle Besucher, Mitarbeiter, und externe Dienstleister verbindlich. Verstöße können zum sofortigen Verweis, Ausschluss oder in schwerwiegenden Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot führen.

1.2 Eintrittskarten
Zutritt und Aufenthalt sind nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Jeder Gast hat den Platz einzunehmen, der auf der Karte ausgewiesen ist. Nach Verlassen der Veranstaltung verliert die Karte ihre Gültigkeit. 

1.3 Einlasskontrollen und verbotene Gegenstände
Es dürfen keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände mitgeführt werden. Ebenso können Taschenkontrollen durchgeführt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Besucher, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen oder aggressives Verhalten zeigen, wird der Eintritt verwehrt. Zudem dürfen keine Speisen und Getränke mitgebracht werden.

1.4 Minderjährige
Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt nach 23 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer bevollmächtigten Aufsichtsperson gestattet. Ein gültiger Ausweis muss sowohl vom Jugendlichen als auch von der Begleitperson vorgelegt werden.

1.5 Extremistische Inhalte
Veranstaltungen oder Besucher, die extremistische, rassistische oder antidemokratische Inhalte vertreten, sind im Capitol Nordhorn nicht willkommen. Solche Personen werden umgehend von der Veranstaltung ausgeschlossen.

1.6 Spezialeffekte und Lautstärke
Den Besuchern ist bewusst, dass Veranstaltungen – insbesondere Konzerte – mit hohen Lautstärken und Spezialeffekten wie Pyrotechnik oder Laser einhergehen können. Es wird empfohlen, sich nicht in unmittelbarer Nähe zu Lautsprechern aufzuhalten. Gehörschutz wird dringend angeraten.


2. Anweisungen des Ordnungspersonals und Hausverbot

2.1 Anweisungen
Das Ordnungspersonal ist befugt, für die Sicherheit der Veranstaltung zu sorgen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

2.2 Hausverbot
Verstöße gegen die Hausordnung können zum sofortigen Hausverbot führen, das für zukünftige Veranstaltungen gilt. Über die Aufhebung eines Hausverbots entscheidet die Geschäftsführung auf Antrag.

2.3 Platzzuweisungen
In bestimmten Fällen, etwa aus Sicherheitsgründen, kann es notwendig sein, Besucher auf andere Plätze als die auf der Eintrittskarte ausgewiesenen zu setzen. Dabei besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, jedoch kann ein Getränkegutschein als Kompensation ausgestellt werden.


3. Benutzung der Einrichtungen

3.1 Pflegliche Behandlung
Alle Einrichtungen des Capitols sind schonend und respektvoll zu behandeln.

3.2 Backstage-Bereich
Der Zugang zu Backstage-Bereichen ist nur befugtem Personal gestattet.

3.3 Rücksichtnahme
Besucher sollen sich gegenseitig respektieren und so verhalten, dass niemand gefährdet, behindert oder belästigt wird.


4. Rauchverbot
In allen Räumen des Capitols herrscht Rauchverbot, auch für E-Zigaretten. Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Zonen außerhalb des Gebäudes erlaubt. Verstöße gegen das Rauchverbot können mit einer Geldbuße geahndet werden.


5. Schließung und Räumung
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter die Schließung oder Räumung der Veranstaltungsräume anordnen. Allen Personen ist diese Aufforderung unverzüglich nachzukommen.


6. Verbotene Gegenstände
Das Mitführen von Waffen, pyrotechnischen Gegenständen, großen Taschen, Speisen und Getränken, Tieren sowie rassistischem oder extremistischem Propagandamaterial ist verboten. Auch Foto- und Filmaufnahmen zu kommerziellen Zwecken sind ohne Genehmigung nicht gestattet.


7. Verbot kommerzieller Aktivitäten

7.1 Kommerzieller Verkauf
Das Mitführen von Waren, die zum Verkauf angeboten werden sollen, ist nicht gestattet.

7.2 Künstlerische Darbietungen
Musikalische oder künstlerische Darbietungen durch Besucher sind ohne Genehmigung verboten.


8. Foto- und Filmaufnahmen
Jegliche Foto-, Ton- und Filmaufnahmen sowie deren kommerzielle Nutzung sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung können rechtliche Schritte eingeleitet werden.


9. Smartphones und Tablets
Der Gebrauch von Smartphones, Tablets oder anderen elektronischen Geräten ist während der Veranstaltung untersagt, wenn dies die Künstler oder den Ablauf stört.


10. Fundsachen
Fundsachen sind beim Personal abzugeben. Für verlorene Gegenstände übernimmt der Betreiber keine Haftung.


11. Personen- oder Sachschäden
Schäden an Personen oder Eigentum sind unverzüglich dem Veranstalter zu melden. Spätere Meldungen werden nicht anerkannt.


12. Alarm
Im Falle eines Alarms sind die Anweisungen des Ordnungspersonals strikt zu befolgen.


13. Hygienevorschriften
Sollten behördliche Hygieneregeln gelten, sind diese strikt einzuhalten. Bei Missachtung der Regeln kann der Zugang verwehrt oder der Besucher von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.


15. Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung tritt mit dem Betreten des Veranstaltungsorts in Kraft.

 

Stand: September 2024